Regionaler Teilrichtplan Wasserversorgung

Der Luzerner kantonale Richtplan überträgt den regionalen Entwicklungsträgern die Aufgabe, periodisch den Stand der Wasserversorgungen zu überprüfen. Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden, den zuständigen Wasserversorgungen und der TAGMAR AG als Planer hat die REGION LUZERN WEST diese Aufgabe wahrgenommen. Der Entwurf des entsprechenden regionalen Teilrichtplans zur Wasserversorgung wird vom

20. Februar bis 21. März 2023 öffentlich aufliegen, siehe hier.

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